Hausordnung

Liebes BGZ Mitglied,

herzlich willkommen im Bewegungs- und Gesundheitszentrum Mittelthüringen GmbH in Apolda. Unser Team freut sich, Deinen Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei sind wir auf die Mithilfe aller unserer Mitglieder angewiesen. Dazu dient folgende Hausordnung:

1) Geltungsbereich und Zweck der Hausordnung

Diese Ordnung gilt in den Räumlichkeiten des Bewegungs- und Gesundheitszentrum Mittelthüringen GmbH.

Zweck dieser Ordnung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Ruhe, Sauberkeit und Erholung für alle unsere Mitglieder gewährleistet wird.

2) Verhalten der Mitglieder

a) Bei jedem Besuch ist der Check-In bzw. Check-Out mit der Mitgliedskarte/Anhänger erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe der Mitgliedskarte/Anhänger an Dritte nicht gestattet ist und jegliche Zuwiderhandlungen, eine außerordentliche Kündigung mit Schadensrechtsansprüchen nach sich zieht.

b) Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte, sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und andere Mitglieder nicht gestört oder belästigt werden. Der Aufenthalt in den Trainingsräumen ist nur für den Zeitraum des aktiven Trainings gestattet. Die Trainingsräume dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen halten wir uns das Recht vor einen kurzzeitigen Hausverweis auszusprechen.

c) Das Training erfolgt ausdrücklich in Eigenverantwortung. Das BGZ übernimmt keine Haftung. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns, Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

d) Alle Einrichtungen und Geräte sind sorgsam zu behandeln. Festgestellte Schäden oder Mängel sind bitte über die Infobox zu melden.

e) Das Rauchen sowie der Verzehr von Alkohol, ist in alle Räumlichkeiten des BGZ nicht gestattet.

f) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und der Gebrauch von Glasbehältern jeglicher Art ist in den Trainingsräumen und im Umkleidebereich grundsätzlich untersagt.

g) Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf der Trainingsfläche NICHT gestattet.

h) Die Trainingsfläche muss in sauberen Sportschuhen benutzt werden. Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen untersagt. Es ist Sportbekleidung zu tragen, die den Hautkontakt mit den Polstern der Trainingsgeräte verhindert.

i) Beim Benutzen der Geräte ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.

j) Die Gewichte sind nach dem Training wieder von den Geräten und Hanteln abzubauen und an den dafür vorgesehenen Platz zu legen. Gewichte sind bitte leise abzusetzen.

k) Während der Öffnungszeiten (24 Stunden täglich) wird der Club mit leiser Musik beschallt.

l) Zu bestimmten Betreuungs-, Beratungs- und Einweisungszeiten sind Mitarbeiter des BGZ Den Anweisungen und Hinweisen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

3) Hygiene, Umkleide, Vorraum

Die vorhandenen Sanitäreinrichtungen sind aus hygienischen Gründen ausschließlich für die nutzungsbedingten Vorgaben aufzusuchen. Es ist untersagt das Handwaschbecken zur Ganzkörperreinigung zu nutzen. Es ist nicht gestattet sich im Nass- und Umkleidebereichen zu rasieren, die Haare zu färben sowie Fuß und Nagelpflege zu betreiben.

4) Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für alle im BGZ eingebrachten Sachen. Dazu zählen auch die abschließbaren Umkleiden / Wertschränke. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns, Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5) Schränke

Zur Verfügung gestellten Umkleide / Wertschränke sind beim Verlassen des BGZ, sauber zu räumen, so dass eine anschließende Nutzung anderer Mitglieder gewährleitet ist. Es ist untersagt Schränke über einen längeren Zeitraum des Trainings in Anspruch zu nehmen.

6) Keine Haftung des BGZ Mittelthüringen bei Gerätenutzung ohne vorherige Einweisung!

Nimmt der Besucher des BGZ, ein Sportgerät selbst in Betrieb, ohne sich vorher vom Personal in die Bedienung des Gerätes eingewiesen haben zu lassen, kommt eine Haftung des Betreibers nicht in Betracht. Wir haben auf die Möglichkeit der BGZ-Betreuung ausdrücklich hingewiesen! Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns, Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Eine Verletzung der Hausordnung kann in schweren Fällen ein Hausverbot zur Folge haben.

Stand: 02.05.2023

ACHTUNG!

WICHTIGE MITTEILUNG FÜR UNSERE MITGLIEDER!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vertragsverlängerungen bzw. Gutscheinvarianten, für die von den Mitgliedern freiwillig gezahlten Mitgliedsbeiträge in der Corona-Zeit (2. Welle 2021) nur bis zum Stichtag 31. Oktober 2021 mündlich oder schriftlich dem BGZ Mittelthüringen GmbH, anzuzeigen sind.

Eine verspätete Kontaktaufnahme kann nicht berücksichtigt werden.

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unsere E-Mail Adresse, den telefonischen oder persönlichen Kontakt zu Frau Katrin Seitz. SMS oder WhatsApp Nachrichten werden nicht angenommen.